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   LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01   

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https://dejure.org/2003,21750
LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01 (https://dejure.org/2003,21750)
LSG Berlin, Entscheidung vom 10.09.2003 - L 9 KR 740/01 (https://dejure.org/2003,21750)
LSG Berlin, Entscheidung vom 10. September 2003 - L 9 KR 740/01 (https://dejure.org/2003,21750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherungspflicht für bei einem Taxiunternehmen arbeitende Studierende ; Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte; Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze ; Versicherungsfreiheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 24/02 R

    Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - studentische Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01
    Nach dieser Vorschrift, die - im Zusammenhang mit der Streichung des die Versicherungsfreiheit so genannter Werkstudenten in der Rentenversicherung regelnden § 5 Abs. 3 SGB VI a.F. - durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 25. September 1996 mit Wirkung ab dem 01. Oktober 1996 eingeführt worden ist, bleiben Personen, die am 30. September 1996 - bei dem Stichtag 01. Oktober 1996 handelt es sich um ein Redaktionsversehen (vgl. BSG - Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 24/02 R) - in einer Beschäftigung als Studenten versicherungsfrei waren, in dieser Beschäftigung weiterhin versicherungsfrei.

    Entsprechend setzt Versicherungsfreiheit - sei es aufgrund des Werkstudentenprivilegs nach § 5 Abs. 3 SGB VI a.F., sei es zusätzlich wegen Geringfügigkeit der von einem ordentlichen Studierenden ausgeübten Beschäftigung (vgl. BSG - Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 24/02 R) - jedoch voraus, dass dem Grunde nach überhaupt Versicherungspflicht besteht.

  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74

    Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des

    Auszug aus LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01
    Vielmehr dauert ein durch Antritt der Arbeit wirksam gewordenes Beschäftigungsverhältnis auch in Zeiten fort, in denen tatsächlich nicht gearbeitet wird, sofern nur beide Seiten den grundsätzlichen Arbeits- und Fortsetzungswillen haben (vgl. BSG - Urteil vom 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74 - BSGE 41, 24 ff.; BSG - Urteil vom 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74 - SozR 2200 § 1227 Nr. 4).

    Länger andauernde Arbeitsunterbrechungen wegen Sonderurlaubs sind im Folgenden vielmehr für die Versicherungspflicht nur dann als irrelevant angesehen worden, wenn dem Arbeitnehmer regelmäßige Geldzuwendungen gewährt wurden (vgl. BSG - Urteil vom 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74 - BSGE 41, 24 ff. und BSG - Urteil vom 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74 - SozR 2200 § 1227 Nr. 4).

  • BSG, 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74

    Versicherungspflicht und mehrmonatige Lehrgänge

    Auszug aus LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01
    Vielmehr dauert ein durch Antritt der Arbeit wirksam gewordenes Beschäftigungsverhältnis auch in Zeiten fort, in denen tatsächlich nicht gearbeitet wird, sofern nur beide Seiten den grundsätzlichen Arbeits- und Fortsetzungswillen haben (vgl. BSG - Urteil vom 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74 - BSGE 41, 24 ff.; BSG - Urteil vom 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74 - SozR 2200 § 1227 Nr. 4).

    Länger andauernde Arbeitsunterbrechungen wegen Sonderurlaubs sind im Folgenden vielmehr für die Versicherungspflicht nur dann als irrelevant angesehen worden, wenn dem Arbeitnehmer regelmäßige Geldzuwendungen gewährt wurden (vgl. BSG - Urteil vom 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74 - BSGE 41, 24 ff. und BSG - Urteil vom 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74 - SozR 2200 § 1227 Nr. 4).

  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59

    Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter

    Auszug aus LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01
    Zwar hat das Bundessozialgericht in früheren Entscheidungen tatsächlich den Fortbestand eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei unbezahltem Urlaub diskutiert (BSG - Urteil vom 21.06.1960 - 3 RK 71/57 - BSGE 12, 190 ff. und BSG - Urteil vom 13.02.1964 - 3 RK 94/59 - BSGE 20, 154 ff.).
  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 48/79

    Vereinsmitglied - Bauarbeit - Versicherungpflicht

    Auszug aus LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01
    Denn Beschäftigung ist nach der Legaldefinition in § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis, für die begrifflich weder die Entgeltlichkeit Voraussetzung ist (vgl. BSG - Urteil vom 26.06.1980 - 8a RU 48/79 - SozR 2200 § 539 Nr. 68; Seewald in Kasseler Kommentar, Stand: 40. Erg.-Lfg., Mai 2003, § 7 SGV IV Rn. 26, 67) noch zwingend ein Arbeitseinsatz zu fordern ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - L 5 KR 119/01

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01
    Vielmehr setzt die Besitzstandsregelung voraus, dass am 30. September 1996 eine dem Grunde nach versicherungspflichtige Beschäftigung, mithin eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wurde bzw. zu fingieren ist und diese Beschäftigung im Folgenden auch fortgesetzt wurde (so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27. Mai 2002 - L 5 KR 119/01).
  • BSG, 21.06.1960 - 3 RK 71/57

    Versicherungspflicht - Mutterschutz und Urlaub

    Auszug aus LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 740/01
    Zwar hat das Bundessozialgericht in früheren Entscheidungen tatsächlich den Fortbestand eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei unbezahltem Urlaub diskutiert (BSG - Urteil vom 21.06.1960 - 3 RK 71/57 - BSGE 12, 190 ff. und BSG - Urteil vom 13.02.1964 - 3 RK 94/59 - BSGE 20, 154 ff.).
  • LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 333/13

    Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen fehlender Erfüllung der notwendigen

    Das Fortbestehen alleine des vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses abzugrenzenden Arbeitsverhältnisses ist insofern unbeachtlich (vgl dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2007 - aaO - mit Verweis auf BSG, Urteil vom 09.09.1993 - 7 RAr 96/92 - BSGE 73, 90; LSG Berlin, Urteil vom 10.09.2003 - L 9 KR 740/01 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.05.2002 - L 5 KR 119/01 - juris; auch Satorius/Bubeck in Plagemann, Münchner Anwaltshandbuch Sozialrecht, 4. Auflage, § 14 Rn 48 fordern für die Anwendbarkeit der des § 7 Abs. 3 SGB IV, dass das Beschäftigungsverhältnis für die Unterbrechung fortdauert; mithin darf es nicht bereits beendet sein).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 1 KR 260/05

    Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg -

    Auch wenn -wie hier- das Arbeitsverhältnis fortbesteht, endet das Beschäftigungsverhältnis, wenn die Beschäftigung faktisch ein Ende gefunden hat (BSGE 73, 90, 94 mit weiteren Nachweisen; im Ergebnis ebenso: LSG Berlin, Urteil vom 10.09.2003 - L 9 KR 740/01 - Juris; LSG Essen, Urteil vom 27.05.2002 - L 5 KR 119/01 - Juris).
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